Konkret bedeute dies, dass die Schuldzinsen der Limited Partnership bereits in Australien in Form einer Steuergutschrift (einer sogenannten Incom Tax Benefit) an die Gewinnsteuern auf den von der australischen Kapitalgesellschaft vereinnahmten Vermögenserträgen angerechnet werden können. Würde demnach ein Abzug derselben Schuldzinsen aufgrund der Transparenz des Gebildes auch in der Schweiz auf der Stufe der Investoren gewährt, würden sie steuerlich faktisch doppelt berücksichtigt, was nicht angehen könne.