Schliesslich wird darauf hingewiesen, dass die australische Gewinnsteuer von einer konsolidierten australischen Steuergruppe - inklusive der Limited Partnership und der australischen Kapitalgesellschaft - auf dem Nettogewinn der Transaktion zu entrichten sei. Konkret bedeute dies, dass die Schuldzinsen der Limited Partnership bereits in Australien in Form einer Steuergutschrift (einer sogenannten Incom Tax Benefit) an die Gewinnsteuern auf den von der australischen Kapitalgesellschaft vereinnahmten Vermögenserträgen angerechnet werden können.