vgl. dazu auch HUGO CASANOVA, Die steuerrechtliche Rechtsprechung des Bundesgerichts im Jahre 2008 - Kantonale Abgaben [inkl. Steuerharmonisierung], ASA 79, 195 ff. und 198 ff. mit weiteren Hinweisen) allgemein angenommen, wenn: - 15 - - eine von den Beteiligten gewählte Rechtsgestaltung als ungewöhnlich (insolite), sachwidrig oder absonderlich, jedenfalls den wirtschaftlichen Gegebenheiten völlig unangemessen erscheint,