sehen, im vorliegenden Beschwerdeverfahren einen Antrag bezüglich der Kantonssteuern zu stellen, wobei sie zumindest implizit einräumte, dass sich die Frage einer Harmonisierungswidrigkeit der kantonalen Veranlagung nicht stellt. Zudem sind ja die einzelnen Kantone bekanntlich auch nicht an die Praxis anderer Kantone gebunden (vgl. etwa das Bundesgerichtsurteil 2C_589/2007 vom 9. April 2008, Erw. 4.3). Schliesslich ist auch darauf hinzuweisen, dass die KPMG Fides ihren Rulingantrag vom 3. August 2004 ausdrücklich bloss für die direkte Bundessteuer gestellt hat.