Das Institut der Steuerumgehung ist jedoch an verschiedene Voraussetzungen geknüpft, die unter anderem eine Wertung der gewählten Rechtsgestaltung auf ungewöhnliche, sachwidrige oder absonderliche Gegebenheiten hin bedingt. Dabei spielen subjektive Überlegungen eine wesentliche Rolle, sodass vom Antragsteller nicht leichthin auf eine irrtümliche Beurteilung der Steuerbehörden geschlossen werden kann und muss. - 13 -