Kontrovers und zu prüfen ist vor allem die Frage, ob die behördliche Genehmigung der Anfrage in Bezug auf einen genügend konkret, korrekt und vollständig dargelegten Sachverhalt erteilt worden ist. Dies stellt in der Tat eine zentrale Voraussetzung dafür dar, dass sich die Beschwerdeführer auf den Grundsatz von Treu und Glauben berufen können (vgl. EISENRING, 115 f.; BEHNISCH / CADOSCH, Rz 1 f.; BERDOZ, 283). Es muss alles, was auf die Beurteilung Einfluss hat, offengelegt werden; es dürfen keine gezielten Unterlassungen erfolgen. Sachverhaltslücken, die für die steuerrechtliche Beurteilung nicht relevant sind, stehen jedoch der Verbindlichkeit eines Vorentscheids nicht entgegen. Bei