wesentlichen Punkten vollständig dargestellt worden sei und wie die effektive Umsetzung in der Praxis dann ausgesehen habe. Insbesondere hätten Angaben über die Fremdfinanzierung gefehlt, welche bei der tatsächlichen Umsetzung nun mit einer - für derartige Anlagevehikel absolut unüblichen - Quote von 90 % zu Buche schlage. Diese wichtige Information wäre notwendig gewesen, um eine allfällige Umgehung der Vorschriften über die Ertragsbesteuerung und/oder eine missbräuchliche Inanspruchnahme des Schuldzinsenabzugs in der Schweiz ausschliessen zu können. Es könne nicht - 11 -