sowohl mündlich als auch in den eingereichten Unterlagen so dargestellt worden, wie er dann in der Praxis umgesetzt worden sei. Insbesondere sei aus dem präsentierten Beispiel des Vermögens- und Einkommensausweises klar ersichtlich gewesen, dass der (hypothetisch mit 80 % angegebene) Fremdfinanzierungsgrad bei der Investition in den Limited Partnership hoch sein könne. Wenn der Sachverhalt unvollständig dargestellt worden wäre, hätte das qualifizierte Personal der sechs angegangenen Steuerbehörden sicher eine Vervollständigung oder Klarstellung verlangt.