vgl. zudem auch PETER RICKLI, Die Einigung zwischen Behörde und Privaten im Steuerrecht, Basel 1987; FELIX RICHNER, Verständigungen im Steuerverfahren, ZStP 2007, 87 ff.). b) Die Beschwerdeführer berufen sich auf die Rechtssicherheit, welche durch das Steuerruling mit der Eidgenössischen Steuerverwaltung geschaffen worden sei. Der Vorabbescheid der Steuerbehörden sei usanzgemäss eingeholt worden, weil es sich bei der Limited Partnership um einen komplexen Sachverhalt handle. Dabei sei der Sachverhalt - 10 -