Mit Schreiben vom 6. Oktober 2009 teilte die Eidgenössische Steuerverwaltung dem Steuergerichtshof mit, der ins Recht gelegte Entscheid werde durch das Kantonale Steueramt Zürich angefochten. Dementsprechend wurde das Beschwerdeverfahren vor dem hiesigen Steuergerichtshof sistiert.