In ihrer Beschwerdeantwort vom 28. Januar 2009, welche am darauffolgenden Tag überbracht wurde, schliesst die Kantonale Steuerverwaltung auf Abweisung. Sie legt einleitend das Schema der zur Diskussion stehenden Geldanlage dar und hält an ihrem Standpunkt fest. Zudem betont sie insbesondere, im Rulingverfahren mit der Eidgenössischen Steuerverwaltung seien offenbar "nicht alle Karten auf den Tisch gelegt" worden. Zudem liege eine geradezu vorsätzliche Steuerumgehung vor, welche geahndet werden müsse. Beim höchst spekulativen Anlagevehikel komme es zu einer Fremdfinanzierung von 9:1 durch die Banken.