D. Mit Eingabe vom 26. November 2008 reichten A.________ und B.________, nunmehr vertreten durch die KPMG AG, gegen den Einspracheentscheid der Kantonalen Steuerverwaltung beim Kantonsgericht Beschwerde ein. Sie beantragen, den angefochtenen Entscheid aufzuheben und festzustellen, dass die Schuldzinsen im Betrag von 44'854 Franken auf dem Darlehen der C.________ steuerlich vollständig zum Abzug zugelassen seien (unter Kosten- und Entschädigungsfolge).