1'068'246 Franken veranlagt. Die Privatschulden wurden auf 775'612 Franken und die abzugsfähigen diesbezüglichen Zinsen auf 14'363 Franken (direkte Bundessteuer) bzw. 12'133 Franken (Kantonssteuer) festgesetzt. Unter Berücksichtigung der übrigen Faktoren ergaben sich ein im Kanton Freiburg steuerbares Vermögen von 977'613 Franken (massgebender Satz: 1'132'699 Franken) sowie ein steuerbares Einkommen von 198'876 Franken (Kanton) bzw. 183'981 Franken (direkte Bundessteurer). Zur Begründung der Veranlagung von Code 4.21 (Privatschulden) wurde vermerkt, die Schuldzinsen auf den Darlehen C.________ (zweimal 22'427 Franken) betreffend die Anlage D.___