B. In ihrer Steuererklärung, welche sie am 31. Juli 2007 für die Steuerperiode 2006 einreichten, deklarierten A.________ und B.________ einerseits Einkommen und Vermögen aus Wertschriften und sonstigen Kapitalanlagen im Betrag von 8'394 Franken bzw. 1'364'286 Franken. Unter den Vermögenswerten befinden sich insbesondere Anteile beider Ehegatten am australischen D.________ 2005 (Equities bzw. Commodities Index) Limited Partnership im Betrag von 265'727 Franken und 276'879 Franken, d.h. total 542'606 Franken, für welche kein Ertrag ausgewiesen wurde. Andererseits machten die Steuerpflichtigen Privatschulden und Schuldzinsen im Betrag von 942'557 Franken bzw. 60'508 Franken geltend.