 Für die Direkte Bundessteuer werden in der Schweiz ansässige natürliche Personen nur aufgrund einer Einlage in AusLP nicht per se als gewerbsmässige Wertschriftenhändler qualifiziert." Die beigelegte schematische Präsentation enthält in Slide Nr. 9 insbesondere Folgendes -4- Diese Rulinganfrage wurde von der Eidgenössischen Steuerverwaltung am 4. August 2004 mit dem Vermerk "Einverstanden!" gegengezeichnet.