Der an MBL DL-Geber bezahlte Anteil der Zinsaufwendungen auf dem Darlehen ist bei in der Schweiz ansässigen natürlichen Personen abzugsfähig, falls diese Zinsaufwendung (zusammen mit anderem Einkommen aus beweglichem Vermögen und Zinsaufwendungen der in der Schweiz ansässigen natürlichen Person) nicht die Schwelle von CHF 50,000 pro Jahr (gemäss Art. 33, Absatz 1, lit.a DBG) überschreitet und die in der Schweiz ansässige natürliche Person das Darlehen und den Zinsanteil korrekt in ihrer Steuererklärung deklariert und bei in der Schweiz