Der jedem Teilhaber zurechenbare Dividendenanteil ist bei in der Schweiz ansässigen natürlichen und juristischen Personen voll steuerbar, wobei eine in der Schweiz ansässige Gesellschaft den Beteiligungsabzug gemäss Art. 70 DBG beanspruchen kann, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind, b) Ein Kapitalgewinn ist bei Teilhabern, welche in der Schweiz ansässige natürliche Personen sind, steuerfrei, sofern sie die Beteiligung an AusLP für private Anlagezwecke halten, und bei Teilhabern, die in der Schweiz ansässige Gesellschaften sind, voll steuerbar, wobei eine in der Schweiz