"Basierend auf den obigen Ausführungen möchten wie Folgendes beantragen:  AusLP wird für Einkommens- und Gewinnsteuerzwecke der Direkten Bundessteuer als vollkommen transparentes Gebilde betrachtet, und demzufolge a) Der jedem Teilhaber zurechenbare Dividendenanteil ist bei in der Schweiz ansässigen natürlichen und juristischen Personen voll steuerbar, wobei eine in der Schweiz ansässige Gesellschaft den Beteiligungsabzug gemäss Art. 70 DBG beanspruchen kann, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind, b)