Auf der Grundlage dieser Sachverhaltsdarstellung legte die KPMG Fides sodann die steuerliche Behandlung der Limited Partnership aus ihrer Sicht dar. Da es sich weder um eine ausländische Gesellschaft, noch um einen ausländischen Fonds noch um eine (Handel betreibende) Business Partnership handle, müsse die Limited Partnership für schweizerische Einkommens- und Gewinnsteuerzwecke als ein vollkommen transparentes Gebilde betrachtet werden. Daraus ergebe sich eine anteilsmässige steuerliche Zurechnung bei den Anlegern. Gestützt darauf stellte die KPMG Fides folgende Begehren: -3-