Es ist erstellt, dass, nachdem das Bundesgericht die "Metock"-Rechtsprechung (Urteil des Europäischen Gerichtshofs C-127/08 vom 25. Juli 2008) übernommen hat, eine ungleiche Rechtslagen für Schweizerinnen und Schweizer im Vergleich zu EU-/Efta-Bürgerinnen und Bürger besteht. Das Bundesgericht hat diesbezüglich festgehalten, dass der Gesetzgeber gesetzliche Anpassungen prüfen müsse, um die Ungleichbehandlung durch eine entsprechende Anpassung zu beheben (BGE 136 II 5).