Angesichts der gesetzgeberischen Untätigkeit beziehungsweise der Problemverkennung lasse sich diese Inländerdiskriminierung nur durch eine entsprechende richterliche Gebotsberichtigung vermeiden, was namentlich das Verwaltungsgericht des Kantons St. Gallen mit einem Entscheid vom 6. Juli 2011 (B 2011/74) getan habe.