A.________ liess am 23. April 2014 Beschwerde beim Kantonsgericht erheben und beantragen, in Aufhebung des angefochtenen Entscheids sei seiner Tochter C.________ eine Aufenthaltsbewilligung im Rahmen des Familiennachzugs zu erteilen, oder, subsidiär, sei die Angelegenheit zur neuen Beurteilung an das BMA zurückzuweisen. Das BMA schliesst unter Hinweis auf die Erwägungen im angefochtenen Entscheid auf Abweisung der Beschwerde. Erwägungen