B. Am 22. Dezember 2006 heiratete A.________ in Murten die im Jahr 1961 geborene Schweizerin G.________, worauf er eine Aufenthaltsbewilligung im Familiennachzug erhielt, die regelmässig verlängert und schliesslich am 14. Dezember 2011 in eine Niederlassungsbewilligung umgewandelt wurde. Am 10. Juli 2007 ersuchte er um Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung im Familiennachzug für seine vier, im Kosovo bei seinem Bruder lebenden Kinder. Das Amt für Bevölkerung und Migration (nachfolgend: BMA) lehnte das Begehren mit Verfügung vom 19. Mai 2009 ab. Eine dagegen gerichtete Verwaltungsgerichtsbeschwerde wies das Kantonsgericht am 19. Januar 2010 ab (601 09 89).