III. Für das Verwaltungsgerichtsverfahren wird Rechtsanwalt Dominik Eichenberger eine Parteientschädigung von 1'676.15 Franken (inklusive Mehrwertsteuer) zugesprochen. IV. Das Gesuch um die Erteilung der unentgeltlichen Rechtspflege für das Verwaltungsgerichtsverfahren wird als gegenstandslos erledigt abgeschrieben (601 2014 53). V. Zustellung.