Daran ändert nichts, dass das Verbot nur auf ein kleines Gebiet reduziert ist und dem Beschwerdeführer weiterhin die Möglichkeit offensteht, anderweitig Sportveranstaltungen zu besuchen. Nebstdem wird der Entscheid über ein Rayonverbot verschiedenen Amtsstellen zugestellt, womit auch bedeutende persönliche Interessen auf dem Spiel stehen können. Im Verfahren stellten sich gewisse prozessuale Fragen (aufschiebende Wirkung, rechtliches Gehör), welche für einen Laien nicht immer nachzuvollziehen sind.