Wenn unter diesen Umständen ein Beschwerdeführer Behörden gegenüberstehe, welche mehrfach seine verfassungsmässigen Rechte verletzten, sei es ohne Weiteres gerechtfertigt, einen Anwalt beizuziehen, um sich gegen die Verletzung seiner Rechte zur Wehr zu setzen. Auch hätten sich andere, insbesondere prozessuale Fragen gestellt, beispielsweise bezüglich der aufschiebenden Wirkung, die für einen Laien kaum zu beantworten waren. Weiter führt der Beschwerdeführer aus, dass er ein juristischer Laie, nicht volljährig und in Ausbildung sei. Sodann sei er deutscher Muttersprache, ein wichtiger Teil der Verfahrensakten läge jedoch nur in französischer Sprache vor.