F. A.________ liess am 7. April 2014 Beschwerde beim Kantonsgericht erheben und beantragen, den Entscheid vom 25. März 2014 betreffend unentgeltliche Rechtspflege aufzuheben und ihm für das Beschwerdeverfahren vor der Vorinstanz die unentgeltliche Rechtspflege zu gewähren unter Beiordnung von Rechtsanwalt Eichenberger als amtlicher Rechtvertreter. Sodann sei die Höhe der Entschädigung für das vorinstanzliche Verfahren auf … Franken festzusetzen. Eventualiter sei die Angelegenheit zur Neubeurteilung an die Vorinstanz zurückzuweisen. Zudem sei ihm für das Verfahren vor dem Kantonsgericht die unentgeltliche Rechtspflege zu erteilen.