bb) Der Beschwerdeführer führt weiter aus, dass der Familienzusammenhalt ihm sehr wichtig sei und er, obwohl die finanziellen Möglichkeiten nicht sehr gross seien, seine Freizeit vollends der Familie widme. Er sei zwar in keinem Verein, jedoch in der Schweiz und insbesondere im Kanton Freiburg integriert. Er spreche fliessend deutsch und französisch. Er habe eine feste Anstellung. Die bisherige Arbeitgeberin C.________ GmbH befinde sich in Liquidation und seit dem 1. Februar 2014 sei er mit einem Arbeitspensum von 100% bei der E.________ GmbH angestellt.