Am 5. März 2014 liess A.________ Beschwerde beim Kantonsgericht einreichen und die Aufhebung des angefochtenen Entscheids beantragen. Das BMA schiesst auf Abweisung der Beschwerde. Am 8. Juli 2014 übermittelte das BMA dem Gericht eine Strafanzeige der Kantonspolizei. Danach soll A.________ in den Jahren 2012 und 2013 eine Person, die sich rechtswidrig in der Schweiz aufgehalten haben soll, beschäftigt haben. Das entsprechende Strafverfahren ist offenbar noch nicht abgeschlossen. Erwägungen