- Mit Strafbefehl der Staatsanwaltschaft des Kantons Freiburg vom 28. Juli 2011 wurde er wegen Verfügung über mit Beschlag belegte Vermögenswerte zu gemeinnütziger Arbeit von 40 Stunden, bedingt vollziehbar, verurteilt. - Mit Strafbefehl der Staatsanwaltschaft des Kantons Freiburg vom 20. August 2012 wurde er wegen Verfügung über mit Beschlag belegte Vermögenswerte zu einer Geldstrafe von 25 Tagessätzen zu 80 Franken, bedingt vollziehbar, verurteilt. - Mit Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Bern - Mittelland vom 18. Januar 2013 wurde er wegen Vergehen gegen das Strassenverkehrsgesetz zu einer Geldstrafe von 18 Tagessätzen zu 80 Franken und zu einer Busse von 120 Franken verurteilt.