- Mit Urteil des Tribunal correctionnel de la Broye et du Nord vaudois, Yverdon, vom 22. Oktober 2009 wurde er wegen Diebstahls (unvollendeter Versuch), Sachbeschädigung, Hausfriedensbruchs, Vergehen gegen das Bundesgesetz über die Betäubungsmittel und gegen das Bundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer zu einer Freiheitsstrafe von 14 Monaten und zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu 90 Franken, davon bedingt vollziehbar 15 Tage, sowie zu einer Busse von 200 Franken verurteilt.