- Mit Strafbefehl des Untersuchungsrichters des Kantons Freiburg vom 30. Mai 2007 wurde er wegen Vergehen gegen das Bundesgesetz über Aufenthalt und Niederlassung der Ausländer mit einer Geldstrafe von 300 Franken bestraft. - Mit Urteil des Polizeirichters des Saanebezirks vom 9. Oktober 2009 wurde er wegen Vergehen gegen das Bundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer zu einer Geldstrafe von 50 Tagessätzen zu 70 Franken, bedingt vollziehbar, und zu einer Busse von 2'000 Franken verurteilt.