- Mit Urteil der Jugendstrafkammer Freiburg vom 12. Juli 1999 wurde er wegen Diebstahls in 11 Fällen, Sachbeschädigung in 17 Fällen, Hausfriedensbruchs in 11 Fällen, versuchten Diebstahls und Widerhandlung gegen das Strassenverkehrsgesetz zu 45 Tagen Einschliessung und einer Busse von 500 Franken verurteilt. - Mit Urteil des Kreisgerichts Bern-Laupen vom 19. Dezember 2002 wurde er jeweils wegen mehrfach begangenen Raubs, Diebstahls, gewerbs- und bandenmässigen Diebstahls sowie des betrügerischen Missbrauchs einer Datenverarbeitungsanlage und einfacher Körperverletzung zu 33 Monaten Gefängnis und zu einer bedingt ausgesprochenen Landesverweisung von 5 Jahren verurteilt.