A. A.________, geboren im Jahr 1981, Staatsangehöriger von Mazedonien, reiste am 8. November 1992 erstmals in die Schweiz ein. Nach drei Monaten verliess er die Schweiz und kam 1996 wieder hierher zurück. Am 11. August 2004 heiratete er in seiner Heimat die am 10. Juni 1983 geborene mazedonische Staatsangehörige B.________. Aus der Ehe gingen zwei in den Jahren 2005 und 2009 geborenen Söhne hervor. Alle Familienmitglieder sind mazedonische Staatsangehörige, haben eine Niederlassungsbewilligung und wohnen in F.________. B. A.________ ist in der Schweiz mehrmals straffällig geworden: