I. Die Beschwerde wird abgewiesen. Der Entscheid der Kommission für Ausbildungsbeiträge vom 28. Januar 2014 wird bestätigt. II. Es werden keine Gerichtskosten erhoben. III. Das Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege (601 2014 29) wird als gegenstandslos erledigt abgeschrieben. IV. Zustellung. Gegen diesen Entscheid kann innert 30 Tagen ab Zustellung Beschwerde beim Bundesgericht, Lausanne, eingereicht werden. Freiburg, 11. November 2014/jka Präsidentin Gerichtsschreiberin-Praktikantin