e) Zu berücksichtigen ist weiter die Interkantonale Vereinbarung vom 18. Juni 2009 zur Harmonisierung von Ausbildungsbeiträgen (SGF 44.6). Dieser Vereinbarung ist der Kanton Freiburg am 1. März 2013 beigetreten. Sie weicht indes nur unwesentlich von den erwähnten kantonalen Bestimmungen ab.