12 Abs. 2 StiG werden die finanziellen Möglichkeit nach Abs. 1 lit. b grundsätzlich aufgrund aller Einkünfte und des Vermögens festgelegt. d) Nach Art. 16 Abs. 1 StiR dient das Familienbudget dazu, die finanziellen Verhältnisse der Eltern der Person in Ausbildung und gegebenenfalls weiterer unterhaltspflichtiger Personen zu erfassen. Art. 17 Abs. 1 StiR sieht vor, dass die finanzielle Beteiligung, die von den Eltern und an- Kantonsgericht KG Seite 4 von 8