Dabei sei regelmässig vorgeschoben worden, dass kein Interesse am Erwerb des Schweizer Bürgerrechts bestehe, wobei sich dahinter aber oft ernsthafte Integrationsdefizite versteckt hätten. Aus diesem Grund sei der Grosse Rat der Stellungnahme der Einbürgerungskommission gefolgt und habe beschlossen, den Gesetzestext strikt anzuwenden, also den Geist des Gesetzes in voller Kenntnis des Sachverhalts bestätigt.