D. Nach erneuter Prüfung der Sache und angesichts des Entscheids des Kantonsgerichts erteilte der Gemeinderat von C.________ am 20. April 2011 A.________ und ihren beiden Kindern das Bürgerrecht. Daraufhin übermittelte das Amt die Angelegenheit mit einer positiven Stellungnahme an das Bundesamt für Migration, das am 6. Juni 2012 seine Genehmigung zur ordentlichen Einbürgerung erteilte. Am 23. November 2012 wurde A.________ von der Einbürgerungskommission des Grossen Rats angehört. Danach beschloss die Kommission, das Verfahren auszusetzen, um weitere Informationen zu den Gründen für die Ausschaffung von B.________ und die Dauer der Massnahme zu erhalten.