Diese Anzeige soll nicht der zeitnahen Überprüfung der geltend gemachten Überstunden dienen, sondern dem Arbeitgeber ermöglichen, organisatorische Massnahmen zur Verhinderung künftiger Mehrarbeit vorzukehren. Aus welchem Grund beziehungsweise in welcher Form der Arbeitnehmer seinem Arbeitgeber die geleisteten Überstunden kommuniziert, ist unerheblich. Wesentlich ist, dass dem Arbeitgeber anhand der Rapporte die Möglichkeit zur Kenntnisnahme offen steht. Ob er diese effektiv wahrnimmt, ist irrelevant. Weiss der Arbeitgeber um die Notwendigkeit der geleisteten Mehrarbeit oder müsste er zumindest darum wissen, ist eine Anzeige entbehrlich.