Die Dauer dieser Test-Phase sei befristet gewesen, was sowohl dem Beschwerdeführer als auch den übrigen Oberärzten mitgeteilt worden sei. Mit den Oberärzten sei auch vereinbart worden, dass eine Weiterbenützung der Stempelanlagen nach März 2009 keinerlei Verbindlichkeit für das Kantonsspital hätte. Dies ergebe sich daraus, dass während der dreimonatigen Test-Phase eine Person die gestempelten Zeiten zu überprüfen und allenfalls zu korrigieren hatte. Nur so habe sichergestellt werden können, dass die gestempelten Zeiten auch wirklich den realen Arbeitszeiten entsprachen.