Die Stempelkarten seien ohne Kenntnis des Kantonsspitals erstellt worden und von diesem nie überprüft beziehungsweise ihm während des Arbeitsverhältnisses nie zur Genehmigung unterbreitet worden. Im Zusammenhang mit den Stempelkarten sei zu erwähnen, dass von Januar bis Ende März 2009 eine Test-Phase durchgeführt worden sei, während der kurzfristig ein Stempel-System für Oberärzte eingeführt worden sei. Die Dauer dieser Test-Phase sei befristet gewesen, was sowohl dem Beschwerdeführer als auch den übrigen Oberärzten mitgeteilt worden sei.