der Betrag sei einseitig und ohne jegliche vorherige Ankündigung mit dem Monatslohn ausbezahlt worden. Er habe den Betrag keinesfalls aktiv entgegen genommen, sondern dieser sei ihm lediglich automatisch auf sein Lohnkonto überwiesen worden. Gleich verhalte es mit der im Oktober 2011 vorgenommenen Zahlungen. Ohnehin sei ein nachträglicher Verzicht des Arbeitnehmers auf eine Entschädigung für bereits geleistete Überstundenarbeit ungültig. In den Monaten Oktober bis Dezember 2008 habe er 272 Überstunden geleistet, was vom Staatsrat hätte von Amtes wegen abgeklärt werden müssen.