für einige Tage seien nämlich weder geleistete noch geschuldete Stunden aufgeführt. Gleiches gelte für den Monat Dezember 2008. In diesem Monat habe er wohl 192 Stunden und 41 Minuten deklariert, was bei einem Monat mit 4,5 Wochen eine durchschnittliche Wochenarbeitszeit von etwa 43 Stunden erbebe. Möglicherweise habe er aber an gewissen Tagen keine Arbeit geleistet. Unter Berücksichtigung der Ungenauigkeit dieser Stempelkarten sei davon auszugehen, dass der Beschwerdeführer entgegen seinem Vorbringen in den Monaten von Oktober bis Dezember 2008 keine Überzeit geleistet beziehungsweise nicht mehr als 50 Stunden pro Woche gearbeitet habe. Kantonsgericht KG Seite 6 von 10