Nebstdem kämen den vom Beschwerdeführer eingereichten Stempelkarten keine volle Beweiskraft zu. Daraus würden weder nicht anrechenbare Pausen (zum Beispiel Mittagszeit) noch allenfalls anders zu bewertende Dienste (wie inaktive Pikettdienste) hervorgehen. Ebenso wenig ersichtlich sei, ob ihm die in seinem Vertrag ausdrücklich genannten Kompensationswochen zugestanden worden seien. Trotzdem würden sich aus den Stempelkarten gewisse Hinweise ergeben. So habe der Beschwerdeführer im Oktober 2008 (fünf Wochen) insgesamt 273 Stunden und 6 Minuten gearbeitet. Allerdings hätte er wohl während der letzten Woche (27. - 31. Oktober) eine Woche Ferien bezogen.