Zudem wäre es dem Kantonsspital ohne weiteres zumutbar gewesen, ihn danach zu fragen. Die Behauptung des Kantonsspitals, der Beschwerdeführer habe während des ganzen Arbeitsverhältnisses die monatlichen Lohnabrechnungen nie beanstandet, sei unglaubwürdig, denn es habe doch selbst erklärt, dass die Zahlungen der Überstunden für die Jahre 2009 und 2010 mit den betroffenen Ärzten in gegenseitigem Einvernehmen erfolgten und dazu dienten, den Streit betreffend Überstunden zu Ende zu führen. Somit habe der Beschwerdeführer mit der Entgegennahme seines Lohns grundsätzlich nicht auf die Überstundenentschädigung verzichtet.