c) Überstundenarbeit ist jede die normale Arbeitszeit überschreitende Arbeit. Unter normaler Arbeitszeit ist diejenige Arbeitszeit zu verstehen, die einzelvertraglich oder durch Kollektivvertrag vereinbart, durch Normalarbeitsvertrag bestimmt oder die betriebsüblich ist, jedoch die gesetzliche Höchstarbeitszeit von 50 Stunden pro Woche nicht überschreitet. Überstundenarbeit, welche die gesetzliche Höchstarbeitszeit überschreitet, heisst Überzeitarbeit (REHBINDER/STÖCKLI, Berner Kommentar, 2010, Art. 321c OR N. 1). Nach Art. 12 Abs. 2 lit.