Es stellte fest, dass gemäss Anstellungsvertrag Überstunden für Oberärzte nicht entschädigt würden. Ausnahmen seien zwar vorgesehen, die vorliegend jedoch nicht gegeben seien. Überdies hätten die Oberärzte im Dezember 2010 für die Jahre 2009 und 2010 Entschädigungen für jeweils 140 Stunden erhalten. Für das Jahr 2011 seien neue Richtlinien erstellt und gestützt darauf A.________ im Oktober 2011 CHF 12'500.- ausbezahlt worden.