In einem Schreiben vom 25. Oktober 2012 begründete er dies damit, dass sein Klient nicht den Gesamtbetrag der rückwirkend geschuldeten IV-Rente erhalten habe, da bereits bezogene Taggelder der D.________-Versicherungsgesellschaft in der Höhe von 6'000 Franken angerechnet worden seien. Dieser Betrag sei anteilmässig auf die Rente von B.________ und auf die Kinderrente angerechnet worden. Ebenso sei ein Teil des Anwaltshonorars über die Kinderrente abgerechnet worden.