B. Mit Brief vom 24. Juni 2011 teilte Rechtsanwalt A.________, der B.________ in verschiedenen versicherungsrechtlichen Angelegenheiten vertrat, der Abteilung Soziales der Stadt C.________ mit, dass die Invalidenversicherung seinem Klienten rückwirkend auf den 1. September 2005 eine Rente zugesprochen und ihm für den Zeitraum 2005 bis 2009 eine Kinderrente im Betrag von insgesamt 7'366 Franken ausbezahlt habe. Dieses Geld stehe auf dem Kundengelderkonto zur Verfügung und die Abteilung Soziales der Stadt C.________ werde ersucht, mitzuteilen, auf welches Bankkonto der Betrag zu überweisen sei.